Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Festliche Torten, Sabine Birmelin-Hoffmann
§ 1 Geltungsbereich & Begriffsbestimmungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen Festliche Torten, Sabine Birmelin-Hoffmann, Freda-Wuesthoff-Weg 10, 79111
Freiburg (nachfolgend „Festliche Torten“ genannt) und der Kundschaft.
(2) Abweichende Bedingungen der Kundschaft werden nicht anerkannt, es sei denn, Festliche Torten stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Produkte auf unserer Website, in Katalogen oder auf Social-Media-Kanälen stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur
Bestellung dar.
(2) Angebote durch Festliche Torten (z.B. für Hochzeitstorten) sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Kundschaft das Angebot von Festliche Torten annimmt und Festliche Torten
den Auftrag schriftlich (per E-Mail oder Auftragsbestätigung) bestätigt.
(3) Bei Sonderanfertigungen (individuelle Dekore) basiert die Kreation auf den Angaben und Vorlagen der Kundschaft. Abweichungen in Farbe und Form zu digitalen Entwürfen oder Bildvorlagen stellen keinen Mangel dar, sofern sie handwerklich und künstlerisch vertretbar sind.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im Angebot ausgewiesenen Preise. Alle genannten Preise sind Endpreise.
(2) Bei individuellen Aufträgen und Sonderanfertigungen (z.B. Hochzeitstorten, Geburtstagstorten) ist eine Vorauszahlung in Höhe von 100 % zu leisten. Die Vorauszahlung ist bis zu dem in der Rechnung
genannten Fälligkeitsdatum fällig (in der Regel bis 14 Tage vor dem Liefer-/Abholdatum).
(3) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht rechtzeitig nach, ist Festliche Torten berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Bestellung zu stornieren.
§ 4 Stornierung durch die Kundschaft
(1) Eine Stornierung des Auftrags muss in Textform (E-Mail oder Brief) erfolgen.
(2) Bei Stornierungen fallen folgende Stornogebühren an:
(3) Die entsprechende Differenz wird an die Kundschaft zurücküberwiesen. In der Rechnung aufgeführte Transportkosten werden vollumfänglich zurücküberwiesen.
§ 5 Lieferung und Abholung
(1) Die Übergabe erfolgt zum vereinbarten Termin am Sitz von Festliche Torten oder an der in der Rechnung genannten und vereinbarten Lieferadresse.
(2) Der Transport von Torten und empfindlichen Backwaren ist nach der Übergabe an die Kundschaft ausschließlich dessen Verantwortung. Für Schäden (z.B. durch unsachgemäßen Transport oder
Temperaturstürze im Auto), die nach der Übergabe entstehen, haftet Festliche Torten nicht.
(3) Wird die Ware zum vereinbarten Termin von der Kundschaft nicht abgeholt oder kann nicht zugestellt werden (z.B. niemand ist anzutreffen), trägt der Kunde die Kosten für den entstandenen Verderb
der Ware sowie für vergebliche Anfahrtswege.
§ 6 Gewährleistung, Mängel und Allergene
(1) Festliche Torten haftet für Mängel nach den gesetzlichen Bestimmungen. Mängelrügen müssen bei verderblicher Ware unverzüglich, spätestens jedoch am Tag nach der
Übergabe, schriftlich und unter genauer Beschreibung sowie Fotodokumentation geltend gemacht werden.
(2) Die Haftung für Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, Kühlung oder Handhabung durch die Kundschaft entstehen, ist ausgeschlossen.
(3) Unsere Produkte werden in einer Backstube hergestellt, in der Nüsse, Gluten, Milchprodukte, Eier und andere Allergene verarbeitet werden. Für allergische Reaktionen aufgrund von
Kreuzkontaminationen wird keine Haftung übernommen. Eine Liste der in den Tortenfüllungen von Festliche Torten enthaltenen Allergene kann jederzeit angefragt werden.
(4) Über bestehende Allergien der Kundschaft muss Festliche Torten bereits während der Angebotsphase informiert werden.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Festliche Torten haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 8 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Freiburg im Breisgau.